Thema:
Re:Was tun bei Behandlungsfehlerverdacht? flat
Autor: Phil Gates
Datum:19.11.23 11:36
Antwort auf:Re:Was tun bei Behandlungsfehlerverdacht? von ODD EYE

>Danke für die ausführliche Mail. Ja, wird wirklich schwierig.
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>Es war Novalminsulfon und nicht Buscopan ( letzteres sollte ich mir kaufen und dann noch zusätzlich nehmen, dazu kam ich aber nichtmehr). Und ja, es steht sogar im Aerztebrief, welche Blutdruckmittel ich nehme und es wurde kein Blutdruck gemessen, noch geprüft, ob ich dehydriert bin. Naja, hätte ich ne Rechtschutz, dann würde ich klagen, aber so lohnt es sich nicht ( es sei denn, es ist dauerhaft, aber das kann ich jetzt noch nicht sagen).
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>Danke nochmal
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


So würde ich das ehrlich auch machen. Auch oder gerade als Anwalt wäge ich die Opportunitätskosten gut ab. Der Ertrag den Du bekämst, wenn Du gewinnst, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, und Du musst auch sehen, dass ein Gerichtsverfahren Stress bedeutet, in so einem Fall 2-3 Jahre lang. Wenn es Dir hoffentlich jetzt oder bald wieder gut geht und keine bleibenden Schäden zu erwarten sind, würde ich ganz persönlich nix machen.

Novalminsulfon ist natürlich übrigens schon ein recht hartes Mittel. Da muss man schon mehr aufpassen als bei Buscopan.

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