Thema:
Re:Rückführung... flat
Autor: Bomber
Datum:16.09.23 20:13
Antwort auf:Re:Rückführung... von FS

>>- Kriegsdienstverweigerung ist eigentlich ein Menschenrecht. Kann man punktuell daraus auch keinen Asylgrund ableiten?
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>Deutsches Asyl gibt es nur bei politischer Verfolgung. Die ist nicht gegeben.
>Also ist es dann Asyl nach EU Recht, genauer Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dort kann man Kriegsdienstverweigerer nur Asyl bekommen, wenn er in einer Armee soll, die höchstwahrscheinlich Kriegsverbrechen verüben soll. Das wird im Falle der Ukraine nur schwer darlegbar sein.
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>Hier ein Text von Tagesschau:
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>Im Grundsatz gilt: Nicht jede Art der Kriegsdienstverweigerung führt zu einer asylrechtlichen Anerkennung. Denn: "Nach dem Völkerrecht hat jeder Staat das Recht, eigene Angehörige zum Kriegs- oder Wehrdienst heranzuziehen“, so Winfried Kluth. Kluth ist Professor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und spezialisiert auf Asylrecht.
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>Die Grenze besteht dort, wo Menschen, die zum Kriegsdienst verpflichtet wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit an Kriegsverbrechen teilnehmen müssen. Das hat der europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgelegt (26.2.2015, C-472/13)."Und nach allem, was wir über die russische Kriegsführung in der Ukraine wissen, besteht ja eine hohe Wahrscheinlichkeit, an Verbrechen mitzuwirken", so Kluth. Dabei müsse diese Mitwirkung nicht unmittelbar erfolgen.
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>Es genüge, wenn der Asylsuchende etwa als Fahrer eingesetzt wird. In dem konkreten Fall vor dem EuGH ging es um einen US-amerikanischen Soldaten, der in Deutschland stationiert war. Als ausgebildeter Wartungstechniker für Hubschrauber sollte er an dem Irak-Krieg teilnehmen.  Er verließ jedoch die Armee, da er den damaligen Krieg für rechtswidrig hielt. Er wollte nicht mehr an den Kriegsverbrechen teilnehmen, die dort nach seiner Ansicht begangen wurden.
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>Auch wenn es ein ganz anderer Krieg war, dürften die Grundsätze übertragbar sein. "Aus Sicht des EuGH genügte es also, als Mechaniker eines Helikopters am Krieg teilnehmen zu müssen, um Asyl in Deutschland zu erhalten. Im Falle russischer Kriegsdienstverweigerer wäre dies deshalb auch so", glaubt Kluth. Ausschlaggebend ist jedoch immer eine Prüfung im Einzelfall.
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>Dann ist da noch Artikel 4 – Militärische strafbare Handlungen:
>Auf die Auslieferung wegen militärischer strafbarer Handlungen, die keine nach gemeinem Recht strafbaren Handlungen darstellen, ist dieses Übereinkommen nicht anwendbar.
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>Ist es in der EU keine strafbare Handlung sich vor Musterung/Wehrpflicht zu drücken?


Zumindest nach deutschem Recht schon (siehe Totalverweigerung und Dienstflucht). Ich kenn das Recht in der Urkaine nicht, ob da auch die Möglichkeit bestand den Dienst an der Waffe zu verweigern (wie in Deutschland) und stattdessen einen zivilen Dienst (Aufräumarbeiten, Sandienst, etc) im Kriegsfall abzuleisten.
Ja, ich versteh schon, dass es auch der Ernährer einer Familie sein kann, an der Rechtslage ändert das IMO nichts.
Würde ich den Dienst an der Waffe durchziehen? Solange meiner Familie nix passiert, wohl nicht. Sollte denen in so einem Fall was passieren, hol ich mir persönlich das G36 ab, ohne dass sie mich zwingen müssen. Dann ist mir alles egal ...
Verstehe ich, dass man versucht das Land zu verlassen? Einfach Ja. Es hat doch keiner Bock auf Krieg.

Ist moralisch schwierig, ja, rechtlich IMO nicht.


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