Thema:
Steuerfrage - Ausbuchung wertloser Aktienpositionen flat
Autor: PartyPaul
Datum:23.08.23 10:19
Antwort auf:Infinitys kleiner Aktienthread, zünde die 3. Stufe von sidekick-x-

Ich möchte mein erstes, mittlerweile von den Gebühren her teuerstes, Depot auflösen und muss mich mit ner alten Aktienleiche, die nicht mehr handelbar ist auseinandersetzen (Verlust ~1000 €).

Grundsätzlich kann man ja diesen Verlust steuerlich geltend machen, meine Frage ist jetzt wie und mit was.
Aktienverluste kann man ja eigentlich nur mit Aktiengewinnen verrechnen, im Fall von Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter steht aber im Gesetz man kann diese mit Kapitalerträgen von bis zu 20000€ verrechnen. [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html] Absatz "(6)".

Heißt das also ich kann diese dann mit sämtlichen anderen Gewinnen aus Kapitalanlagen (bei mir Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Handel mit Derivaten) verrechnen?

Da ich keine Aktiengewinne erwarte bzw. eh noch einen guten Verlusttopf seit letztem Jahr mit mir rumschleppe, den ich erstmal zum Ausgleich hab, werde ich diese Position vorrausichtlich nicht mit Aktiengewinnen verrechnen können. Aber grade Zinsen und Dividenden könnten zusammen den Sparerfreibetrag schon reißen und wenn die laufenden Derivate aufgehen, können da auch noch entsprechende Gewinne hinzukommen.

Falls ich am Ende aber doch keine Notwendigkeit habe die Position 2023 zu verrechnen, wie läuft ein Verlustvortrag dann ab? Reiche ich den in jedem Fall nächstes Jahr dann bei der Steuererklärung ein (falls ja wie?) oder geb ich den dann (mit Nachweis) erst an wenn ich den Verlust geltend machen bzw. verrechnen lassen will, z.B. erst in der Erklärung für 2025?


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