Thema:
Re:Sammelklage gegen Inflationsanpassung bei Mieten flat
Autor: hellbringer
Datum:11.08.23 16:09
Antwort auf:Re:Sammelklage gegen Inflationsanpassung bei Mieten von tom

>Es wäre schon hilfreich wenn du den Unterschied zwischen Betriebskosten und Instandhaltungskosten kennen würdest, damit sich telemesse hier nicht umsonst die Mühe macht.

Hab jetzt mal die Unterlagen rausgesucht:

[https://imagizer.imageshack.com/img923/175/TJ9cX5.jpg]

[https://imagizer.imageshack.com/img924/7304/Wlsb2X.jpg]

Kann natürlich sein, dass ich auch alles komplett falsch verstehe. Aber die ganzen Erhaltungskosten werden aus diesem "Guthaben" bezahlt, das ja so oder so da ist. Was bedeutet das Grundst. EVB 10%? Ist das ein fixer Betrag, denn der Eigentümer beisteuern muss? Und sind das immer 10%? Und 10% von was?


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