Thema:
Danke flat
Autor: Fohlenfan77
Datum:18.04.23 14:17
Antwort auf:Re:Gepäckschaden Lufthansa von Phil Gates

>>>Mein Hartschalenkoffer wurde letztens bei einem Flug beschädigt, die Außenhülle hatte einen 10cm langen Riss.
>>>Den Schaden habe ich gemeldet, Rückmeldung kam auch prompt. So weit, so gut.
>>>Die Versicherung stellte den Schaden aus als „irreparabel“ fest. Aber jetzt kommt’s: ich bekomme einen Gutschein für einen Shop, bei dem ich diesen bei einem Kauf einlösen darf.
>>>Das Problem ist aber, dass dort die Koffer (im Vergleich zum lokalen Geschäft, woher mein Koffer stammte oder Amazon) sehr, sehr teuer sind. Einen gleichwertigen Ersatz bekomme ich für 150€ Aufpreis, mein alter Koffer kostete aber nur 120 Euro, 75 Euro bekomme ich ersetzt.
>>>Lange Rede, kurzer Sinn: muss ich den Gutschein denn überhaupt akzeptieren? Kann mir die Lufthansa, bzw. deren Versicherung diktieren, wo ich meinen neuen Koffer kaufe?
>>>Ich danke Eich!
>>
>>Laut der Lufthansa-Webseite:
>>
>>Im Falle einer fristgerechten Meldung Ihres beschädigten Gepäcks haben Sie gemäß dem Montrealer Übereinkommen einen Anspruch auf Schadensersatz.
>>
>>Für die Regulierung des Schadens benötigen wir ein Gutachten in Bezug auf den Wert und der Beschädigung des Gepäckstücks bzw. einen Kaufbeleg des beschädigten Gepäckstücks.
>>
>>Zur Ermittlung des Erstattungsbetrages findet stets der Zeitwert Berücksichtigung. Pro begonnenem Nutzungsjahr werden 15 Prozent des Wertes abgezogen.

>>
>>
>>AFAIK können sie dir einen Gutschein mit einer höheren Summe anbieten, aber du kannst den ablehnen und auf eine Barauszahlung (mit einem möglicherweise kleineren Betrag) bestehen.
>
>So ist es. Ob man allerdings wegen 75 Euro einen Anwalt einschalten will... wohl eher nicht. Darauf spekulieren die halt.


Ich danke Euch. Mal schauen was ich mache (und was die Mühe am Ende wert ist).


< antworten >