Thema:
Re:Hoffentlich endgültug flat
Autor: _bla_
Datum:13.04.23 21:56
Antwort auf:Re:Hoffentlich endgültug von Phil Gates

>Wer durch eine öffentlich empfohlene oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (s. § 60 IfSG).

Ja, aber es gibt ja auch Impfungen ohne STIKO Empfehlung und außer bei den Corona Impfstoffen, bei denen die Hersteller sich eine Ausnahme ausgehandelt haben, sind die Hersteller trotz Bundesversorgungsgesetz für ihr Produkt haftbar, wenn bspw. Nebenwirkungen auftreten, vor denen nicht im Beipackzettel gewarnt wurde.
Und: die Frage ist ja nicht mal, ob die Hersteller haften oder nicht, sondern ob das Risiko so überschaubar ist, das die Hersteller sich dagegen problemlos versichern könnten.

>Und ich schätze das Risiko bei AKWs halt dennoch als gering ein. Wir werden es nie erfahren, der Drops ist jetzt gelutscht.

Es gibt ja noch diverse andere AKWs in westlichen Staaten. Und das Risiko ist gering, aber der mögliche Schaden eben auch gigantisch. Die Kosten der Reaktorkatastrophe von Fukushima wird auf mehr als 150 Mrd. Euro geschätzt und das lag immerhin am Meer in einer eher landwirtschaftlich geprägten Gegend. Hätte sich ein ähnlicher Störfall in bspw. ISAR2 ereignet, wäre der Schaden wohl noch erheblich höher. Diese enormen möglichen Schadenssummen führen ja dazu, das es sich nicht versichern lässt. Bei einer Versicherung geht es ja letztlich um den Erwartungswert, also Risko*Schadensumme. Und auch wenn das Risiko sehr klein ist, dann ist der Erwartungswert trotzdem noch groß, wenn die mögliche Schadenssumme sehr groß ist.


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