Thema:
Äpfel Birnen Vergleich flat
Autor: Telemesse
Datum:01.04.23 20:15
Antwort auf:Luft raus laut Gericht eine Sachbeschädigung von Cerberus

>Urteil von 1987: [https://mobil.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_1-St-9887_Strafbarkeit-wegen-Sachbeschaedigung-bei-Luftablassen-aus-einem-Fahrradreifen.news15456.htm]
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>"Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchs­beeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor."
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>Bin mir aber nicht sicher, ob das in Zeiten von Xiamo S1 noch gilt: [https://www.mi.com/de/product/xiaomi-portable-electric-air-compressor-1s/]
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>Anderes Thema, aber ich finde dieses angrabbeln des 15 jährigen durch den Polizisten besorgniserregend.


Es dürfte schon ein nicht unerheblicher Unterschied sein ob Idioten aus Reifen zum Spaß die Luft rauslassen oder ob die Polizei Maßnahmen trifft um ein offensichtlich nicht Straßenverkehrstaugliches Fahrrad an der Weiterfahrt zu hindern. Dürfte daher wohl eher in die Kategorie Sicherungsmaßnahmen fallen.


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