Thema:
Re:Bezahlung und Abholung durch Dritte in Ordnung? flat
Autor: Mark_TE
Datum:27.03.23 12:07
Antwort auf:Re:Bezahlung und Abholung durch Dritte in Ordnung? von Harme

>Sorry aber so langsam wird’s ein wenig albern ;)
>Da kommt jemand zu dir, gibt dir Bargeld und du ihr den Artikel… WAS soll da schiefgehen? ;D


Das einzige was imho überhaupt in Betracht kommen KÖNNTE wären so Aktionen wie es bei abgebrochenen Ebay Autkionen mal vorkommen kann.
Der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender hat einen Anspruch auf die Ware zu dem damaligen Preis.
Bei Kleinanzeigen ist halt die Frage inwiefern da durch die Schreiberei ein Vertrag zustande kommt und der dann nicht zustande kommt, weil der Artikel an einen Dritten a.k.a die Abholerin verkauft wurde.

Also alles seeeeehr wackelig und theoretisch. Ich würde ienfach den Aluhut abnehmen und das Teil verkaufen. Fertig.


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