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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 21.03.23 08:32 | ||
Antwort auf: | Re:Wilder Westen bei Cookiehinweisen? von Pfroebbel | ||
>>Sind sie nicht, nur haben die Behörden gar nicht genug Leute um das zu verfolgen. > >Tja, müsste man vermutlich nur abmahnbar machen dann würde da ruckzuck austrocknen. Dann würden die Abmahnanwälte mal was sinnvolles tun Genau das Gegenteil wurde ja gemacht. DSGVO-Verstöße kann man abmahnen, aber zumindest bei Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitkräften gibt es keine Abmahngebühren und keine Vertragsstrafe. Damit besteht natürlich kein Anlass, dass ein Wettbewerber dagegen vorgeht. Nur das betroffene Individuum kann im Einzelfall vorgehen. Massenabmahnungen wie bei Google Fonts durch angeblich Betroffene die einen Crawler benutzen sind hingegen rechtsmissbräuchlich. gesendet mit m!client für iOS |
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