Thema:
Re:Immerhin die Maklerprovision gespart flat
Autor: _bla_
Datum:17.03.23 07:56
Antwort auf:Immerhin die Maklerprovision gespart von Telemesse

>Regel Nr. 3: Immer eine Vollmacht zu gunsten des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbaren mit der dieser eine erfolgte Auflassungsvormerkung im Grundbuch bei Nichterfüllung (Zahlung des Kaufpreises) ohne Mitwirkung des Käufers wieder löschen lassen kann.

Ist so eine Klausel aus Käufersicht nicht ein Risiko? Könnte da nicht ein betrügerischer Verkäufer mit der Vollmacht hingehen und trotz gezahltem Kaufpreis den Eintrag löschen lassen? Oder wie kann bei so einer Vollmacht sichergestellt, werden, das sie tatsächlich nur dann genutzt werden kann, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wurde?


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