Thema:
Immerhin die Maklerprovision gespart flat
Autor: Telemesse
Datum:16.03.23 19:14
Antwort auf:Für alle zukünftigen HausVERkäufer evtl. interessant. von futuregamer

und dafür alle Deppenfehler gemacht die man nur machen kann.
Regel Nr.1: Niemals einen Kaufvertrag unterschreiben ohne klare Finanzierungsbestätigung eines inländischen Kreditinstitutes.
Regel Nr. 2: Niemals Schlüssel rausrücken bevor der Kaufpreis bezahlt ist.
Regel Nr. 3: Immer eine Vollmacht zu gunsten des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbaren mit der dieser eine erfolgte Auflassungsvormerkung im Grundbuch bei Nichterfüllung (Zahlung des Kaufpreises) ohne Mitwirkung des Käufers wieder löschen lassen kann.

Wer den Schlüssel rausrückt übergibt den Besitz und der Käufer ist dann auch meist bereits schon durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert. Zahlt der nun nicht kann man erst mal gar nicht mehr räumen. Denn vertraglich besteht zwar meist eine Vollstreckungsunterwerfung. Diese bezieht sich aber auf die Kaufpreiszahlung. D.h man kann in das Vermögen das säumigen Käufers vollstrecken. Hat der allerdings nichts, schaut man ziemlich in die Röhre. Und selbst wenn man den aus der Hütte rauskriegen sollte, kann man das Haus nicht einfach an jemand anderen verkaufen weil im Grundbuch bereits eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Nichtzahlers eingetragen wurde, die man ohne dessen zutun dort auch nicht so einfach wieder raus bekommt.


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