Thema:
Re:Frage bzgl. letzter Kaufpreisrate und Einbehalt flat
Autor: Telemesse
Datum:16.03.23 14:17
Antwort auf:Frage bzgl. letzter Kaufpreisrate und Einbehalt von chifan

>Die letzte Kaufpreisrate von 3,5% wird bei uns jetzt fällig. Im Vertrag steht, dass diese "nach vollständiger Fertigstellung" zu zahlen ist. Weitere Klauseln, Hinweise etc. sind nicht zu finden. Wie sieht es denn mit einem Einbehalt wegen Mängeln aus?
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>Die aus dem Abnahmeprotokoll noch offenen sind lapidar - etwa fehlende Ersatzfliesen, den wir seit 4 Monaten hinterher rennen. Ein kleineres Problem stellt die Steuerung für die Kellerbeleuchtung dar, die suboptimal geplant wurde. Das fiel erst nach einiger Zeit auf und ist nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt. Darum wollte man sich kümmern und hat es bis heute nicht behoben. Das größte Problem liegt in der Gewährleistungsabteilung des Bauträgers und betrifft die Schallisolierung bzgl. Blockheizkraftwerk. Hier ist man bis jetzt noch nicht zu einer endgültigen Lösung des Problems gekommen.
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>Ist vor allem das letzte Problem ein Grund für einen Einbehalt oder schließt ein Gewährleistungsfall (nehme zumindest an dass das einer ist) dies aus? Wie hoch dürfte ein solcher Einbehalt überhaupt sein? Die komplette Rate?
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>Danke schon einmal im Voraus.


Die Höhe des Einbehaltes richtet sich immer nach dem Mangel. Als Grundsatz gilt hier, das das doppelte der Beseitigungskosten einbehalten werden darf. Das muss auch nicht exakt nachgewiesen werden sondern eine grobe Schätzung ist ausreichend.


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