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Re:Haus abbezahlt-was nun? Keine wirkliche Euphorie...?!? flat
Autor: Kilian
Datum:13.03.23 16:57
Antwort auf:Haus abbezahlt-was nun? Keine wirkliche Euphorie...?!? von Maio4c

An deiner Stelle würde ich mich mal tiefenentspannen. Ihr seid zwei Beamte, die ein abbezahltes Haus, Depots und Lebensversicherungen und vor allem eine fette Pension in Aussicht haben. Das ist mehr Sicherheit als 95% eurer Mitmenschen vorweisen können.

Selbst wenn Auto und Heizung gleichzeitig kaputtgehen sollten, seid ihr weit entfernt vom finanziellen Ruin (im Zweifel werdet ihr immer einen guten Kredit bekommen). Und wer so um- und vorsichtig ist wie ihr, weiß doch sicher, dass er als Hauseigentümer ein paar Hundert Euro im Monat für den Unterhalt zurücklegen sollte. ;)

Bevor du hier von 101 verschiedenen Tipps erschlagen wirst, schau mal hier:

Mit welchen Kosten beziehungsweise mit welcher Rücklagenhöhe Eigentümer kalkulieren sollten, hängt stark von den Eigenschaften des jeweiligen Objekts ab: Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und die Größe sind ausschlaggebende Werte. Immobilien-Experten greifen auf spezielle Rechenformeln zurück, um einen geeigneten Richtwert für Hausbesitzer zu finden. Die drei folgenden Varianten sind am weitesten verbreitet:

- Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes (WoBauG): Die Berechnungsverordnung empfiehlt eine Staffelung des Sparbetrags nach Alter der Immobilie. Gemäß dieser Verordnung sollten für ein Haus, das seit weniger als 22 Jahren bezugsfertig ist, jährliche Rücklagen in Höhe von 7,10 Euro pro Quadratmeter gebildet werden. Liegt die Bezugsfertigkeit mehr als 22 Jahre zurück, sollten Eigentümer jährlich 9 Euro pro Quadratmeter zurücklegen. 11,50 Euro pro Quadratmeter sind empfehlenswert, wenn das Objekt seit mehr als 32 Jahren bezugsfertig ist.

- Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB): Es geht auch einfacher: Der VPB empfiehlt, einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat zurücklegen – 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

- Peterssche Formel: Es geht aber auch noch etwas ambitionierter: Die Peterssche Formel wird in der Regel von Eigentümergemeinschaften genutzt. Sie basiert auf der Annahme, dass ein Gebäude in einer Zeitspanne von 80 Jahren das Anderthalbfache seiner Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt. Um diese Formel anwenden zu können, müssen Eigentümer allerdings die Herstellungskosten der Immobilie pro Quadratmeter kennen. Das ist bei neueren Gebäuden kein Problem, bei älteren Immobilien müssen oft Schätzungen herhalten.


[http://www.capital.de/immobilien/instandhaltungsruecklage--so-retten-sich-hausbesitzer-vor-der-finanziellen-schieflage-32690090.html]

Ich würde an eurer Stelle auf eine der ersten beiden (niedrigeren) Empfehlungen setzen, da ihr als Beamte mit ordentlich weiteren Sicherheiten keine großen finanziellen Schwierigkeiten zu erwarten habt.


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