Thema:
Re:Verbot von Öl und Gasheizungen ab 2024 flat
Autor: Orrpus
Datum:01.03.23 19:29
Antwort auf:Re:Verbot von Öl und Gasheizungen ab 2024 von Evilution-X

>>Wenn ich in Paragraph 72 GEG schaue, darf man den Heizkessel ggf. vorher schon nicht mehr betreiben.
>>
>>[https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html]
>
>Okay, aber wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das auf ineffiziente Anlagen, die vor 1991 eingebaut worden sind. Gibt es davon wohl noch viele?


Das ist Absatz 1. Im 2. Absatz geht es um Heizkessel, die nach 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden. Für diese gilt die 30jährige Frist.
Ein Heizkessel, der 1993 eingebaut wurde, dürfte damit 2024 nicht mehr betrieben werden (sofern keine der Ausnahmen aus dem Paragraphen greifen).

>Mein Dad hat letztes Jahr eine moderne Gasheizung in sein Haus einbauen lassen, nachdem die erste Anlage von 98/99 endgültig die Grätsche gemacht hat.

Ok, die darf dann noch lange betrieben werden.

>Wärmepumpe war dabei auch keine Option, weil das Haus energetisch in den 60ern stehen geblieben ist. Aber wenn die Wohnungen künftig saniert werden, kommt auf jeden Fall eine Fußbodenheizung rein und dann kann man künftig über eine Wärmepumpe reden.

Aktuell betragen die Lieferzeiten für Wärmepumpen rund 20 Monate, wie ich heute hörte.
Und das ist eines der Probleme. Die Politik versucht Verpflichtungen zu schaffen, die in der Realität kaum von allen umgesetzt werden können, selbst wenn sie es wollten.

Gruß
Orrpus


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