Thema:
Re:Soll Russland mal mit Punkt 1 anfangen dann gerne flat
Autor: FS
Datum:24.02.23 09:21
Antwort auf:Re:Soll Russland mal mit Punkt 1 anfangen dann gerne von waldmeister

>>>Punkt 1 sagt überhaupt nichts aus über die seit Jahren besetzten Gebiete. Das ist so schwammig formuliert, da kann man alles hinein interpretieren
>>
>>"Die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität aller Länder müssen wirksam gewahrt werden."
>>
>>Sehe ich als recht klare Ansage und die besetzten Gebiete tut ja genau das nicht. Also ist es eine Aufforderung diese zu verlassen. Wie willst man das sonst interpretieren?
>
>Russland bezeichnet die Krim nach dem Referendum als nicht der Ukraine zugehörig. Wie willst du das interpretieren


Als nicht international nicht anerkannt und damit nicht auf Punkt 1 der Chinesischen Forderung zutreffend. Die fetten Passagen unten machen die seltsame Interpretation der Russen zum Thema Völkerrecht irrelevant. Die Charta der Vereinten Nationen ist nach Chinas Vorschlag richtungsweisend. Dort findet sich in Artikel 2 Abschnitt 4. folgender Satz: "4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Die Ukraine ist Mitglied und international als unabhängig anerkannt. Damit brach Russland bereits 2014 dieses Abkommen. Zurück zu Chinas Formulierung:

1. Respektierung der Souveränität aller Länder. Das allgemein anerkannte Völkerrecht, einschließlich der [:bZiele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, ist strikt einzuhalten]. Die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität aller Länder müssen wirksam gewahrt werden. Alle Länder, groß oder klein, stark oder schwach, reich oder arm, sind gleichberechtigte Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Alle Parteien sollten gemeinsam die Grundnormen der internationalen Beziehungen wahren und internationale Fairness und Gerechtigkeit verteidigen. Die gleiche und einheitliche Anwendung des Völkerrechts sollte gefördert werden, während Doppelmoral abgelehnt werden muss.


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