Thema:
Re:Einspruch! flat
Autor: waldmeister
Datum:01.02.23 22:57
Antwort auf:Re:Einspruch! von Transistor

>>Ich verstehe es auch nicht: Die Kommunen hatten lange genug Zeit ihre Hebesätze zu veröffentlichen, die ab 2025 gelten sollen. Was soll ich jetzt mit dem Bescheid anfangen, wenn die große Unbekannte noch die Hebesätze sind?
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>Das ganze soll ja aufkommensneutral gestaltet werden. Um die Hebesätze festlegen zu können werden die Kommunen sicherlich erst einmal die Daten von den Grundstücksbesitzern brauchen. Von daher kann ich auch das ganze Gejammer nicht verstehen. Bisher weiß doch keiner wie teuer oder günstig es für ihn wird.
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>Transistor


Aber das ist ja Voraussetzung um mal zu prüfen ob man Einspruch einlegt. Und wenn die Gemeinde nicht aus dem Knick kommt, ist die Frist vom Finanzamt verstrichen. Allein das ist doch schon hirnrissig.


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