Thema:
Re:Wir haben ein Vollzugsproblem flat
Autor: Mampf
Datum:26.01.23 10:36
Antwort auf:Re:Wir haben ein Vollzugsproblem von Telemesse

>>1. siehe Matze. Anscheinend gab es ja keine rechtskräftige Verurteilung, und auf Grundlage eines Verdachtes kannst du nicht abschieben.
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>Wie oft hattest du denn in den letzten 7 Jahren mit der Polizei zu tun? Bei 12 Delikten (oder Vorwürfen) erscheint es da schon etwas mehr als einen bloßen Verdacht zu geben. Zumal man bei der Häufigkeit sicher auch nicht davon sprechen kann das da jemand versehentlich zum Ziel von Ermittlungen geworden ist.
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>>2. selbst wenn es eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hätte, wohin willst du einen staatenlosen Palästinenser abschieben?
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>Die Frage ist doch ob das überhaupt stimmt. Das kann ja durchaus auch ein tauglicher Trick sein um einer Abschiebung zu entgehen.
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>>Aus diversen Presseberichten ist ja auch zu entnehmen, dass der Täter bei der Verhaftung einen sehr verwirrten Eindruck gemacht hat, es kann also IMHO gut sein, dass der Täter psychisch gestört war und eher in die Forensik als in U-Haft gehört hätte.
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>Wenn dem so wäre darf man aber doch fragen wieso der dann aus der U-Haft einfach so entlassen wird und nicht in eine medizinische Betreuung überführt wurde.
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>>Da hilft dann auch kein verschärftes Asylrecht oder schnelle Abschiebungen, geschweige denn andere Aussagen, die hier schon gefallen sind, von wegen „Kulturkreis“ und so.
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>Man muss doch aber auch mal eine Antwort auf die Frage haben wie die Bevölkerung vor solchen Leuten geschützt werden kann. Und die Ereignisse der letzten Monate zeigen doch deutlich das es sich hier eben nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt sondern das sich Straftaten mit dem selben Muster leider häufen.



Du fragst, ob wir ein vollzugsproblem haben, dir werden 2 gute Gründe genannt, die eventuell die  Sachlage verkomplizieren und du nennst sie als nichtig und kommst mit populistischem gewäsch an? Das ist doch voll die crappie Diskussionsgrundlage. Next


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