Thema:
Re:Wir haben ein Vollzugsproblem flat
Autor: Lord Chaos
Datum:26.01.23 10:11
Antwort auf:Wir haben ein Vollzugsproblem von Telemesse

1. siehe Matze. Anscheinend gab es ja keine rechtskräftige Verurteilung, und auf Grundlage eines Verdachtes kannst du nicht abschieben.

2. selbst wenn es eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hätte, wohin willst du einen staatenlosen Palästinenser abschieben?

Aus diversen Presseberichten ist ja auch zu entnehmen, dass der Täter bei der Verhaftung einen sehr verwirrten Eindruck gemacht hat, es kann also IMHO gut sein, dass der Täter psychisch gestört war und eher in die Forensik als in U-Haft gehört hätte.
Da hilft dann auch kein verschärftes Asylrecht oder schnelle Abschiebungen, geschweige denn andere Aussagen, die hier schon gefallen sind, von wegen „Kulturkreis“ und so.


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