Thema:
Schöne Stilblüte flat
Autor: Pezking
Datum:11.01.23 16:55
Antwort auf:Pfui: Schmerzensgeldbemessung in Deutschland von PartyPaul

"Der Beklagte befand sich mit seiner Hündin oberhalb dieses Weges, als dieser sich losriss und von rechts auf den Rad- und Fußweg rannte."

Also riss sich der Beklagte von seiner Hündin los und rannte auf den Weg?

Und dann soll kein vorsätzliches Handeln des Beklagten vorgelegen haben? ;-)

Wenn ich das richtig lese, dann wollte der Geschädigte statt nur 7.000 Euro ja 15.000 Euro haben (die Forderung klingt für mich auch eher zurückhaltend). Jedoch:

"Die geltend gemachten nicht unerheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen am rechten Ellbogen seien sachverständig nicht festgestellt worden. Soweit sich der Kläger auf Schmerzen bei alltäglichen Abläufen wie dem An- und Ausziehen verweise, sei dies auf Basis des Sachverständigengutachtens nicht nachvollziehbar."

Gut, was soll das Gericht dann auch machen, wenn die vermeintlichen Schmerzen nicht diagnostiziert wurden und vom Sachverständigen nicht nachvollzogen werden können?

Zudem ist auch nirgends davon die Rede, dass der Geschädigte in beruflicher Hinsicht jetzt irgendwelche Einschränkungen hinnehmen muss. Ich kann mir als Laie gut vorstellen, dass es in Sachen Schmerzensgeld anders aussieht, wenn ein Opfer fortan Schwierigkeiten mit dem Geldverdienen hat.


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