Thema:
Pfui: Schmerzensgeldbemessung in Deutschland flat
Autor: PartyPaul
Datum:11.01.23 14:51
Antwort auf:Hui oder Pfui #100 von Rocco

[https://www.jura.cc/rechtstipps/schmerzensgeld-nach-sturz-durch-losgerissenen-hund/]


Der Kläger sei durch die erlittenen Beeinträchtigungen in seinen Aktivitäten und seiner Lebensführung zwar auf Dauer eingeschränkt. So sei durch den Sturz ein erheblicher Verlust an Lebensqualität eingetreten, da der Kläger nicht mehr seine Freizeitsportarten, insbesondere Motorrad- und sportliches Fahrradfahren, ausüben könne. Dies habe das Landgericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes indes angemessen berücksichtigt. Dabei habe das Landgericht zu Recht auch in die Bewertung einfließen lassen, dass kein vorsätzliches Handeln des Beklagten vorgelegen habe.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.


Also eine dauerhafte signifikante Einschränkung der bisherigen Lebensqualität und permanente Schmerzen bei der Bewegung sind grad mal 7000€ wert und damit nichtmal das Monatsgehalt eines vorsitzenden Richters? Unabhängig des Vorsatz Arguments find ich das zu wenig.

Warum ist das hier eigentlich so, Lobbyismus der Haftpflichtversicherungen?

Bei ärztlichen Fehlern sieht das ja ähnlich oder teilweise noch schlimmer aus, aber da ists wenigstens klar wo es her kommt. Spielt vermutlich hier auch schon ne Rolle.


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