Thema:
Re:Schuldig im Sinne der Anklage. flat
Autor: Moosmann
Datum:01.01.23 03:54
Antwort auf:Schuldig im Sinne der Anklage. von Killersepp

>Ich würde jetzt nicht unbedingt für eine Partei wählen, die sich ein Böllerverbot auf die Fahnen schreibt - aber sollte es kommen, dann, dass muss ich anerkennen, wäre es wohl eine gute Sache.

Böllerverbot oder Feuerwerksverbot ?

Das würde nämlich gleichbedeuten, dass nicht nur der reine Knallkörper davon betroffen ist, sondern auch Raketen, Batterien, Vulkane und anderes Leuchtfeuerwerk (was praktisch nicht mal Lärm macht). Sogar Wunderkerzen dürften dann nicht mehr verkauft werden.

>Wie wäre es als Kompromiss mit einem professionellem Feuerwerk von 12:00-12-15 jedes Neujahr?

Von welchen Geld soll das bezahlt werden und wer brennt das Feuerwerk ab ?

Das Abbrennen von Großfeuerwerken (Kat-4) ist nur geprüften Pyrotechnikern gestattet. Viele haben Ihr Geschäft nur als Nebengewerbe angemeldet und bei größeren Betrieben rentiert sich der Aufwand nur ab einer bestimmten Auftragshöhe. Ein Pyrotechniker ca. 30 Km von mir entfernt zündet das Feuerwerk zu Silvester in Dubai weil es da am meissten Geld gibt.

Wenn jede Kommune ab 20 000 Einwohner zu Silvester ein Feuerwerk möchte, können die letzten Auftraggeber schätzungsweise erst am Rosenmontag bedient werden.


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