Thema:
Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) flat
Autor: dixip
Datum:31.12.22 09:36
Antwort auf:Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) von LustigesWiesel

>Heißt das jetzt wirklich das ich theoretisch nicht mehr als 30 Artikel bei Kleinanzeigen verkaufen kann?
>Das ist doch dämlich, das hätten wir mit einmal neue Kindergröße im Vierteljahr zusammen, von Bücher usw garnicht zu sprechen.
>Oder muss ich es bei Kleinanzeigen anbieten und dann als Nichtverkauft lassen... das wäre ja noch dümmer.


So wie ich das verstehe fällt man bis 30 Artikel / <2000€ unter die Bagatellgrenze, wo man für das Finanzamt komplett uninteressant ist und die Plattform Dich nicht mal melden muss.

Verkaufst Du mehr Artikel z.B. beim Kinderkrempel ausmisten, wirst Du gemeldet und das Finanzamt schickt seine Truppen zu Dir nach Hause. Die halten Dir ne Liste mit Deinen Verkäufen vor die Nase, Du zeigst auf Deine Kinder, "Kinderkrempel verkauft", die nicken und ziehen wieder ab.

Gewinne oder "Mehrwert" wird versteuert.


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