Thema:
Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) flat
Autor: JPS
Datum:31.12.22 02:15
Antwort auf:Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) von Matt

>Wahrscheinlich in Euro und nicht in Stückzahlen. Dann wertet irgendeine Software das aus und schaut, ob der jeweilige Verkäufer auch auf anderen Plattformen aktiv ist. 5.000 bei Amazon, 5.000 bei Schpock, 5.000 bei EBay Kleinanzeigen, 5.000 bei EBay, 5.000 bei Otto etc. ließen sich heute noch verschleiern. Und genau das machen die Verkäufer aktuell auch. Hab selbst so einen Spezialisten im Bekanntenkreis, Hartz IV aber ständig am kaufen und verkaufen.

Aber wohl kaum unter seinem Namen oder über sein eigenes Konto - denn da darfst Du jede Einnahme erklären und im Zweifel wird sie Dir als Einkommen angerechnet. Selbst wenn Du altes Zeug aus der Sammlung verkaufst, ist das dann ja z.B. Vermögen und dann stellt sich schnell die Frage ob nicht gemeldetes Vermögen über dem Grenzwert besteht.

Als Hartz4 Empfänger bist Du extrem limitiert was die Verwendung des Bankkontos angeht - da kann man ohne große Umstände eigentlich nur mit Bargeld (im Online-Zeitalter eine extreme Einschränkung) oder über Konten von Dritten arbeiten.


< antworten >