Thema:
Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) flat
Autor: Matt
Datum:31.12.22 01:26
Antwort auf:Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) von Moosmann

>>[https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/]
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>>"Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum (01.01.2023 bis 01.01.2024) die Grenze von 2.000 Euro überschreitet."
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>Verstehe ich nicht. Wenn ich etwas im Geschäft für 3000 Euro gekauft habe und in einer Woche auf eBay wieder für 3000 Euro verkaufe, warum soll man zweimal Steuern dafür bezahlen wenn das eh schon mal versteuert wurde ?


Differenzbesteuerung lautet das Zauberwort. Dazu müsstest du aber erst einmal Steuerpflichtig werden. Privatverkäufe ohne Gewinnabsicht fallen da nicht darunter. Wenn aber Gewinne erzielt werden, ist auch die Steuerpflicht nicht weit.

Ein einfaches Beispiel ist ein Hausverkauf. Wenn du dieses innerhalb 10 Jahren mit Gewinn verkaufst, fallen darauf Steuern an. Wenn man nun Klamotten, Uhren, Spiele etc. verkauft, geht es vor allem um die Umsatzsteuer. Da diese aber nach der Differenzbesteuerungsmethode berechnet wird und zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis meist ein Verlust eingefahren wird, gibt es nichts zu besteuern.

Ab einer, leider unbestimmten Anzahl von Verkäufen pro Monat oder Jahr, auch dieser Zeitraum ist nicht beschrieben, interessiert sich das Finanzamt für diesen Handel. Es wird dann annehmen, dass Gewinne erzielt werden und am Handeltreibenden liegt es dann, das Gegenteil zu beweisen.

Empfehlenswert ist daher ab einem bestimmten Verkaufsvolumen Buch zu führen über die Einkaufspreise und die erzielten Gewinne. Einen Sammler kann es da dann doch mal schnell erwischen. Hier schreiben zwar alle, dass sie mit Verlust verkaufen, aber was sind das Bitteschön für Sammler?

Das Verfahren zielt aber in jedem Fall auf Menschen, welche  nebenher einen Handel betreiben, ohne diesen anzumelden oder Steuern auf Gewinne abzuführen.

In der Realität werden die Finanzämter einen Schwellwert einziehen, ab welchem die Plattform melden muss.
Wahrscheinlich in Euro und nicht in Stückzahlen. Dann wertet irgendeine Software das aus und schaut, ob der jeweilige Verkäufer auch auf anderen Plattformen aktiv ist. 5.000 bei Amazon, 5.000 bei Schpock, 5.000 bei EBay Kleinanzeigen, 5.000 bei EBay, 5.000 bei Otto etc. ließen sich heute noch verschleiern. Und genau das machen die Verkäufer aktuell auch. Hab selbst so einen Spezialisten im Bekanntenkreis, Hartz IV aber ständig am kaufen und verkaufen. Klar, das sind nur Peanuts und damit wird der nicht reich oder wesentlich unbedürftiger, aber am Ende ist es Sozialbetrug für welchen wir als Gesellschaft aufkommen. Das ist aber nur der kleine Fisch und ich bezweifle, dass die Behörden das Netz nach diesen Leuten auswerfen.


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