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Autor: | Moosmann | ||
Datum: | 30.12.22 20:37 | ||
Antwort auf: | Re:Pfui: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) von LustigesWiesel | ||
>Heißt das jetzt wirklich das ich theoretisch nicht mehr als 30 Artikel bei Kleinanzeigen verkaufen kann? >Das ist doch dämlich, das hätten wir mit einmal neue Kindergröße im Vierteljahr zusammen, von Bücher usw garnicht zu sprechen. >Oder muss ich es bei Kleinanzeigen anbieten und dann als Nichtverkauft lassen... das wäre ja noch dümmer. Flohmarkt Stand machen heisst das Zauberwort. Zumindest bei einen Teil der Ware... |
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