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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 29.12.22 13:19 | ||
Antwort auf: | Re:Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel? von Orrpus | ||
>>>Der Steuersatz ist der ganz normale Einkommensteuersatz, kann also in dem Jahr der Veräußerung auf 42 oder 45 % steigen zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert. >> >>Ich glaube bei diesem Punkt ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen. >>Etwaige zusätzliche Mehreinnahmen wirken sich nicht auf die Besteuerung der anderen Einkünfte aus. >> >Oh, die wirken sich nicht aus? Hast du dafür eine Quelle, damit ich es nachlesen kann? >Bislang ging ich davon aus, dass alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten addiert werden (EStR R 2. (Zu Paragraf 2 EStG)). Mich beschleicht das leise Gefühl, wir reden aneinander vorbei. Ich hatte folgene Aussage von Dir so verstanden und zum Anlass für meinen Kommentar genommen: "Auch das andere Einkommen wird in dem Jahr dann so hoch besteuert" Das ist in dieser Simplifizierung nicht korrekt. Vergleichen wir zwei Szenarien: A) Dein Jahreseinkommen beträgt X. B) Dein Jahreseinkommen beträgt X + Z aus dem Zusatzeinkommen des Hausverkaufs. In beiden Szenarien fällt auf den Betrag X die selbe Besteuerung (und Verbeitragung an). Komplett identisch. Der Zusatzbeitrag Z wird natürlich mit dem Steuersatz besteuert der sich aus der Summe X + Z ergibt. Dieser höhere Steuersatz verändert aber erst mal nicht den (Gesamt-)Steuersatz der auf X wirkt unabhägig davon ob es Z gibt oder nicht. Nebenbei bemerkt: der oft geschriebene Aberglaube, man könne durch eine Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz rutschen und damit netto weniger rausbekommen als vor der Lohnerhöhung ist ... ein Märchen. gruß |
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