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Autor: | Rocco | ||
Datum: | 21.12.22 16:47 | ||
Antwort auf: | Üpdate von Slochy | ||
>Ob und was dabei herauskommt, und inwiefern das im Optimalfall aus datenschutzrelevanten Gründen überhaupt als Beweismaterial zulässig wäre, weiß ich zwar nicht Die Polizei wird das Material dankend für die Ermittlung verwenden. Sollte das erfolgreich sein, braucht es den Mitschnitt nicht mehr, denn das ramponierte Auto des Fahrerflüchtigen ist dann Beweis genug. Also, wenn da was Verwertbares dabei ist, super. Greets Rocco |
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