Thema:
Re:Pfui: unrechtmäßig abgeschleppt? flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:05.12.22 11:19
Antwort auf:Re:Pfui: unrechtmäßig abgeschleppt? von Phil Gates

>>Bei uns gibt es eine Mittelinsel zwischen den Fahrbahnen wo geparkt werden darf.
>>Am Anfang steht ein Kiosk, dann 2-3m Platz, erst dann steht das Parken-Schild.
>>Wir haben uns anfang des Jahres VOR das Schild gestellt, also auf die 2-3m zwischen Kiosk-Rückseite und Schild.
>>Da wurden wir umgesetzt, Kosten ca. 200 Euro. Strafzettel fürs falsch parken noch drauf.
>>
>>Bei der genannten Konstellation war mir auch nicht klar ob ich auch vor dem Schild parken darf, weil auch keine Pfeile angebracht waren. Und findet mal unter den Gesetzen eine explizite Aussage dass ich VOR dem Schild nicht parken darf….
>>Aber das nur nebenbei. Der Strafzettel ist geschenkt, das sehe ich ein dass es vermutlich falsch war.
>>Jetzt das dicke fette Aber:
>>
>>Der Kioskbesitzer hat uns nur abschleppen lassen damit er seinen Wagen dort hinstellen kann.
>>Der steht immer dort, als wäre es sein Parkplatz
>>Angegeben hat er dass er Gegenstände von +1m Länge nicht in den Kiosk tragen könne.
>>Was totaler Quatsch ist. Wir passen immer auf dass wir keine Türen blockieren in solchen Grauzonen.
>>Haben wir auch nicht. Wenn man sich die Bilder genau ansieht, erkennt man anhand der Stellung dass 1. die Tür weit locker aufgeht und das man schon Gegenstände raus und rein tragen kann.
>>
>>Knackpunkt ist jetzt, war es notwendig?
>>Ich weiß dass blockierte Einfahrten abschleppwürdig sind, aber Türen für Personen bei denen es darum geht irgendwelche Gegenstände in den Laden tragen zu können?
>>Und nochmal, wir haben nichts blockiert, Jeder hätte ganz normal durch die Hintertür des Kiosks laufen können, als gäbe es unser Auto gar nicht.
>>
>>Hier ist nicht zufällig Jemand der sich gut mit Verkehrsrecht auskennt?
>>
>>Mir geht es nicht um die Kosten, ich werde aber sauer wenn ich verarscht werde.
>>Zumal der Kiosk so klein und eng ist dass man da überhaupt nichts reintragen könnte was länger als einen Meter ist.
>>Die ganze Aktion fand nur statt weil dieser Penner sich das öffentliche Straßenland zum eigenen Parkplatz erklärt hat.
>>Schaut man sich unsere Fotos an und das der Polizei, sieht man sogar dass er mit seinem Auto viel eher seine eigene Tür zuparkt als wir.
>>
>>Aus meiner Sicht ist das, WENN wir etwas blockiert hätten, keine notwendigkeit um einen Wagen abschleppen zu lassen.
>
>Also: Schilder gelten grundsätzlich "ab Schild". Eine Ausnahme bildet z.B. das Park(verbots)schild mit den Pfeilen in beide Richtungen, was es an längeren Straßen häufiger gibt. Wenn keine Pfeile da sind, darfst Du auch erst ab Schild parken. Das Ticket für Falschparken ist also schon mal gerechtfertigt gewesen.


ja, ist auch trotz leichter Grauzone nachvollziehbar und schon bezahlt.
Grauzone deshalb weil das Schild nicht so steht dass es Richtung Fahrtrichtung zeigt, sondern fast quer, es also über die Straße zeigt zum gegenüberliegenden Bordstein.
Aber dass ist Pillepalle, darüber reg ich mich nicht (mehr) auf.


>Ob auch das Abschleppen gerechtfertigt (verhältnismäßig) war, kann man ohne Ortsbegehung oder wirklich aussagekräftige Bilder kaum abschätzen. Allerdings: Es kann durchaus sein, dass ein gewisser Radius um das Kiosk noch zu dem gepachteten Gelände des Kiosks gehört, möglicherweise sogar tatsächlich als Liefereingang/Parkplatz des Pächters (dafür spricht, dass offenbar kein Park-/Halteverbotsschild dort steht) oder aber auch als Rettungsweg/Feuerwehrzufahrt gedacht ist, und das eben der Grund ist, warum man da nicht parken darf (Das Schild "Feuerwehrzufahrt" kann man leicht übersehen). Vielleicht ist darunter auch ein Zugang zur Kanalisation, Stromkasten o.ä. Auch diese darf man nicht zuparken, weil es ja jederzeit einen Rohrbruch/Defekt geben kann und die Stadtwerke da ranmüssen.

kann alles ausgeschlossen werden.
Steht auch nichts davon in der Begründung, sondern nur dass ich den Zugang versperrt haben soll.
Der soll aber nur versperrt gewesen sein weil er angeblich langes Zeugs nicht in den Kiosk bekommt.
Aber wie gesagt, nach den Bildern zu urteilen wäre das möglich, wir stehen weiter weg als er ständig mit seinem Wagen.
Zumal er einen Kombi hat und Schwiegermutters kleiner Popel-Nissan viel kürzer ist.


>Das Ordnungsamt hat auch ein gewisses Ermessen, ob das Abschleppen gerechtfertigt war (etwa, ob der Kioskbetreiber da wirklich mit ner Bierkiste/Sackkarre noch bequem rein und rauskommt), was gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann. Verbuch es unter Lehrgeld. Wenn Du zum Anwalt rennst, wird es im Zweifel nur noch teurer.

Ist bei sowas die Notwendigkeit nicht irgendwie definiert?
Ich meine auch wenn wir nachvollziehbar die Tür blockiert hätten dass zwar Personen locker rein und raus kommen, aber ein Regalbrett nicht ginge, da sehe ich keine Notwendigkeit.


>Meine Ex-Freundin wurde auch mal an Karneval abgeschleppt (hihi, abgeschleppt an Karneval). Die stand da vor ihrer Wohnung und hat nicht zur Kenntnis genommen, dass die Parkplätze am Rosenmontag zu räumen sind, weil in der Straße Polizei- und Rettungswagen parken. Die Schilder werden meistens ein paar Tage früher augestellt, aber sie hat das Auto in der Stadt (Mainz) oftmals wochenlang nicht benutzt und deshalb die Schilder nicht zur Kenntnis genommen. Die Rechtsprechung sagt aber, dass man bei einem länger abgestellten Fahrzeug alle paar Tage nachschauen muss, ob wegen Baustelle o.ä. Schilder aufgestellt wurden.

ja so kenne ich das auch. Ist man im Urlaub, muss gewährleistet sein dass Jemand alle paar Tage nach dem Wagen sieht.
Schilder werden glaub ich ca. eine Woche vorher aufgestellt.

>
>Es gibt sogar Fälle, wo Du ganz rechtmäßig geparkt hast und das Abschleppen trotzdem gerechtfertigt war (z.B. weil kurzfristig die Straße wegen Rohrbruch aufgerissen werden muss). Dann musst Du das Abschleppen allerdings nicht bezahlen.


genau. Hatten wir hier auch mal vor der Tür, da mussten die Autos auch schnell weg, aber das war an einem Nachmittag und ich habe das mitbekommen und konnte helfen. Haben sie sich etwas rumtelefoniererei gespart :)


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