Thema:
Re:Pfui: unrechtmäßig abgeschleppt? flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.12.22 11:15
Antwort auf:Re:Pfui: unrechtmäßig abgeschleppt? von Wurzelgnom

>>Mh, kurzer Gedanke der mir kommt: Ist das vielleicht wirklich sein Parkplatz, sprich der Platz gehört zu seinem gepachteten Bereich?
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>hatte ich mir auch überlegt, aber erstens ist da nichts gekennzeichnet und wenn es sein Grundstück wäre, dürfte doch das Ordnungsamt nicht abschleppen soweit ich weiß, das müsste er dann privat tun.
>Wäre ja dann kein öffentliches Straßenland.


Ganz so einfach ist das auch nicht. Du darfst Dein Auto z.B. auch nicht vor oder - bei engen Straßen - gegenüber der Einfahrt zu einem Privatgrundstück stellen, auch wenn da kein Schild steht. Das ist dann sehr wohl Sache des Ordnungsamtes. Da müsste man jetzt Einblick ins Kataster nehmen um zu wissen, was da wirklich Sache ist. Zutreffend ist, dass die nicht seitens des Ordnungsamtes abschleppen, wenn sich einer auf den Lidl-Parkplatz oder Deinen privaten Parkplatz im Hof stellt und zur Arbeit geht. Das ist dann Sache des Eigentümers (kann aber abgesehen von den Abschleppkosten eine saftige Abmahnung setzen, wenn der Eigentümer einen Anwalt einschaltet).

Aber mal anders gefragt: Es muss doch irgendeinen Bescheid zu dem Sachverhalt geben mit einer Begründung?


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