Thema:
Scheiße. flat
Autor: Eidolon
Datum:03.12.22 22:09
Antwort auf:Re:Läuft. von Telemesse

>This. Bisher sind alles nur Ankündigungen. Den finalen Inhalt kennt noch keiner.

Eine andere Quelle (DGB) sagt nun, dass für den 80%-Ansatz der Verbrauch gelten würde, "den der Versorger für September 2022 an der jeweiligen Gasverbrauchsstelle angenommen hat". [https://www.dgb.de/echt-gerecht-solidarisch-durch-die-krise/++co++28e4afe4-4bce-11ed-acec-001a4a160123#a2-Gaspreisbremse]

Das geht nun eher wieder in Deine Theorie, denn da ist das Jahr nicht klar definiert. Der Versorger könnte ja einen beliebigen 2022er Verbrauch angenommen haben, der vom tatsächlich Verbrauch 2021 abweicht, und ich weiß noch nichtmal was davon.

Wenn das stimmen würde, würde den direkten (Vermieter/Eigentümer) und indirekten (Mieter) Gaskunden das Heft des Handelns ja völlig aus der Hand genommen. Dann was wissen wir schon von den Prognoseprozessen und -modellen des Versorgers? Welcher Prognosezeitpunkt wird angenommen? Vor oder nach Kriegsausbruch? Vor oder nach Energiesparappellen an die Bevölkerung?

In jedem Fall würde das im Vergleich zu der relativ klar verbraucherfreundlichen und transparent nachvollziehbaren Formulierung "der Verbrauch, der der Abschlagszahlung Sep 22 zugrund lag" einen Riesenunterschied machen, da der Gasversorger dann schlimmstenfalls - wenn die Politik in punkto Konkretisierung von Prognosezeitpunkt nicht glasklar ist - machen kann was er will.

Also in diesem Lichte betrachtet, heize ich jetzt, bis der Gesetzestext verabschiedet ist, erstmal wieder völlig normal, um das Risiko des Eintretens des Falls 2 (ich nenne es mal "Generalvollmacht für den Gasversorger") etwas zu lindern.

Aber soviel Mist wie das BMWK mittlerweile in den Themen schon gebaut hat, rechne ich nun schonmal mit dem schlimmsten. :-(

EDIT: Tatsächlich, es ist so. Auf der aktuellen Seite des BMWK ist der "Fall 1" ("Verbauch, der der Abschlagszahlung Sep 2022 zugrunde liegt") schon passé:

"Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas. "

Ohne dass wichtige Konkretisierungen stattfinden:
- auf welches Jahr bezieht sich die Prognose (wahrscheinlich 2023)?
- von wem prognostiziert? (Gasversorger? Vermieter?)
- mit welchen Annahmen prognostiziert? (bisheriger Verbrauch? Wetter/Klima 2023?)

Tja, wo kann ich das nun für mich persönlich erfragen, wer wann welche Prognose für mich (über meinen Kopf hinweg) erstellt hat und was somit der "80% Verbrauchsgrenze" für mich konkret ist. Vermieter? Ich fürchte, der wäre von der Frage völlig überfordert bzw. würde mir nur sagen "das Gesetz ist ja noch gar nicht verabschiedet". :-(

[https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html]


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