Thema:
Re:Läuft. flat
Autor: Telemesse
Datum:03.12.22 21:49
Antwort auf:Re:Läuft. von Eidolon

>>Das könnte für euch aber nach hinten los gehen. Die Gaspreisbremse soll ja in 2023 den Preis für 80% des Vorjahresverbrauches begrenzen. Wenn du jetzt aber in 2022 einen sehr geringen Verbrauch hattest, das Jahr 2023 aber deutlich kälter wird und du deswegen merklich mehr verbrauchst wird das für dich gleich mehrfach teurer.
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>Aber der Preisdeckel ab 2023 soll sich doch auf den 2021er Jahresverbrauch beziehen, nicht auf den 2022er.
>Du hättest Recht, wenn sich der Preisdeckel 2023 auf einmal doch auf den 2022er Jahresverbrauch beziehen würde. Aber das tut er ja nicht - soweit ich weiß.
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Ah ok, wusste ich jetzt nicht. Das wäre zumindest nicht verkehrt, da 2021 ja ein relativ kühles Jahr war.

>EDIT: Die genaue Formulierung ist wohl: "Für die Gaspreisbremse gilt der Verbrauch, der der Abschlagszahlung September 2022 zugrunde liegt, als Grundlage für die Berechnung des 80%-Wertes".
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>Bei uns ist das demnach der Jahresverbrauch 2021, auf dessen Basis für uns die Abschlagszahlung Heizung für das gesamte Jahr 2022 festgelegt wurde. Für andere kann das anders aussehen, falls die andere Abrechnungsperioden gehabt haben, oder gerade im September neu in eine Wohnung eingezogen sind und der Verbrauch geschätzt wurde, oder oder oder...
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>Insofern müssten wir in Bezug auf "save heating to the max" ohne Kostenrisiko sein - wenn es nicht noch irgendein anderes Detail, oder eine doch wieder andere Formulierung in der finalen Gesetzesgrundlage zunichte macht. M.W. ist das ja immer noch nicht durch Bundestag und -rat, sodass man es verbindlich nachlesen könnte. :-(


This. Bisher sind alles nur Ankündigungen. Den finalen Inhalt kennt noch keiner.


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