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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 02.12.22 11:42 | ||
Antwort auf: | Kurze Frage: Arbeitnehmer muss vor Gericht als Zeuge von Scarface | ||
Er hat sowohl was zum vorlegen als auch ein Anrecht auf "Zeugenentschädigung". (Wobei ich grad nicht weiss inwiefern das bei einem fest Angestellten greift - vielleicht erhält der AG wiederum eine Kompensation?) [https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/service/zeugenhinweise/hinweise-fuer-zeuginnen-und-zeugen-im-verwaltungsgerichtlichen-verfahren-86834.html] gruß |
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