Thema:
Re:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug flat
Autor: Zinkhal
Datum:22.11.22 17:34
Antwort auf:Re:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug von suicuique

>>Danke schon mal für die Rückmeldung!
>>Ich bin erst seit kurzem im Vorstand. Der Kassenwart blockt immer alles mit "wir sind gemeinnützig und dürfen nichts ausgeben was den Mitglieder zu Gute kommt" ab. Jedes Jahr wird dann ein Gewinn durch Veranstaltungen erwirtschaftet. Dieser wird dann auf Konto gepackt und der Kassenwart feiert sich für seine jährliche Bilanz.
>>Das kann doch auch nicht richtig sein.
>
>Wieso sollte das nicht richtig sein?
>
>Wenn ihr "Gewinn erwirtschaftet", was eh schon eine nicht ganz passende Umschreibung für Vorgänge innerhalb eines gemeinnützigen Vereins ist, dann dürft ihr das selbstverständlich für den Vereinszweck einsetzen.
>
>Alles andere wird halt - zurecht - kritisch gesehen.
>
>gruß


Sehe ich auch so.

Die Gewinne beziehen sich dann auf den (zulässigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins (der nichts mit der der eigentlich Tätigkeit des Vereins zu tun haben muss). Bis TEUR 30 fällt keine KSt und GewSt an. Was viele aber nicht auf dem Schirm haben, ist, dass dieser Gewinn ebenfalls nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist und folglich nicht für andere (satzungsfremde) Zwecke zur Verfügung steht.

Eigentlich macht der Kassenwart soweit alles richtig. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Rücklagen grds. nach zwei Jahren (nach Bildung) dem Satzungszweck zugeführt bzw. tatsächlich verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. größere Anschaffungen), darf die Rücklage länger bestehen bleiben.

Ich empfehle jedem, der einen Vorstandsposten im Verein annimmt, sich mal folgende Lektüre anzuschauen:
[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/vereine_steuern_210624.pdf]

Eigentlich ein Unding, dass man Gutes tut und so viele bürokratische Hürden zu nehmen hat. Aber gut, wir leben halt in Deutschland...


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