Thema:
Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber flat
Autor: Telemesse
Datum:12.11.22 22:41
Antwort auf:Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber von thestraightedge

>>>>Könntest du bitte mal eine Quelle verlinken aus der hervorgeht das das Bayrische Polizeiaufgabengesetz, hier insbesondere der Art. 17 einzig „zur Vorbeugung terroristischer Straftaten“ geschaffen wurde wie du hier ja behauptest. Aus dem Gesetzestext ist dies in keinster Weise ersichtlich. Darüberhinaus würde ich auch gerne von dir wissen von wann der Gesetzestext überhaupt stammt. Der müsste dann ja ziemlich neu sein.
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>>>2017, also ja. Gab damals bereits scharfe Debatten wegen des reaktionären Charakters und Missbrauchsgefahr.
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>>>Mal ein exemplarisches Zeitdokument dazu aus 2017:
>>>[https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307]
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>>Und was hat das jetzt mit den Klimaaktivisten zu tun? Ich habe zumindest nicht gehört das die unendlich oder auf unbestimmte Zeit inhaftiert wurden. Afaik wurden die für einen klar festgelegten Zeitraum in Gewahrsam genommen und das eben auf Grundlage des Art. 17 dessen Text (laut Bayer. Gesetzesblatt) aus dem Jahre 1990 stammt.
>>Und es handelt sich ja hierbei nicht um Ersttäter sondern bei ausnahmslos allen Inhaftierten um Mehrfachtäter, die selbst zu Protokoll gegeben haben umgehend mit ihren Klebeaktionen weitermachen zu wollen.
>>D.h. die haben Grund und Ursache für ihren Gewahrsam selbst bewußt provoziert und waren sich vorher genau über die Konsequenzen ihres Tuns bewusst.
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>Du verwischst die Debatte. Die Verschärfung, aufgrund derer solche Zeiträume möglich sind, ist von 2017 und damals aufgrund terroristischer Gefährder eingeführt worden.
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Ich zitiere dich mal: „ Ich hörte gerade, dass das Gesetz im Rahmen von islamistischen Anschlägen einzig „zur Vorbeugung schwerer terroristischer Straftaten“ geschaffen wurde.“

Deine Aussage ist faktisch einfach falsch. Das Gesetz gab es schon lange vorher und das es einzig zur Vorbeugung schwerer, terroristischer Straftaten geschaffen wurde ist schlicht und einfach völliger Blödsinn was für jeden unschwer erkennbar ist, der in der Lage ist den nicht sonderlichen langen Gesetzestext lesen zu können.
Verschärft bzw. eingeführt wurde die Möglichkeit der unbegrenzten Verwahrung, die man durchaus kritisieren kann.  Wurde diese bei den Klimaaktivisten angewendet? Klare Antwort: Nein.
Das einzige was denen jetzt passiert ist, ist das sie eben 30 Tage einfahren müssen, früher wäre spätestens nach 14 Tagen Schluss gewesen. Das wars dann aber auch schon.

>Das schien Dir alles nicht bekannt zu sein, denn sonst hättest Du die Frage nach „ziemlich neu“ nicht gestellt.

Dir scheint eher so einiges nicht bekannt zu sein, weswegen du dich offensichtlich der Rethorik und Argumentation der üblichen Bayernhater Parteien und Gruppierungen bedienst, die sich bei näherer Betrachtung, aka Faktencheck, als ziemlich substanzlos entpuppt.


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