Thema:
Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber flat
Autor: thestraightedge
Datum:12.11.22 21:46
Antwort auf:Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber von Telemesse

>>>Könntest du bitte mal eine Quelle verlinken aus der hervorgeht das das Bayrische Polizeiaufgabengesetz, hier insbesondere der Art. 17 einzig „zur Vorbeugung terroristischer Straftaten“ geschaffen wurde wie du hier ja behauptest. Aus dem Gesetzestext ist dies in keinster Weise ersichtlich. Darüberhinaus würde ich auch gerne von dir wissen von wann der Gesetzestext überhaupt stammt. Der müsste dann ja ziemlich neu sein.
>>
>>2017, also ja. Gab damals bereits scharfe Debatten wegen des reaktionären Charakters und Missbrauchsgefahr.
>>
>>Mal ein exemplarisches Zeitdokument dazu aus 2017:
>>[https://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307]
>
>Und was hat das jetzt mit den Klimaaktivisten zu tun? Ich habe zumindest nicht gehört das die unendlich oder auf unbestimmte Zeit inhaftiert wurden. Afaik wurden die für einen klar festgelegten Zeitraum in Gewahrsam genommen und das eben auf Grundlage des Art. 17 dessen Text (laut Bayer. Gesetzesblatt) aus dem Jahre 1990 stammt.
>Und es handelt sich ja hierbei nicht um Ersttäter sondern bei ausnahmslos allen Inhaftierten um Mehrfachtäter, die selbst zu Protokoll gegeben haben umgehend mit ihren Klebeaktionen weitermachen zu wollen.
>D.h. die haben Grund und Ursache für ihren Gewahrsam selbst bewußt provoziert und waren sich vorher genau über die Konsequenzen ihres Tuns bewusst.


Du verwischst die Debatte. Die Verschärfung, aufgrund derer solche Zeiträume möglich sind, ist von 2017 und damals aufgrund terroristischer Gefährder eingeführt worden.

Das schien Dir alles nicht bekannt zu sein, denn sonst hättest Du die Frage nach „ziemlich neu“ nicht gestellt.


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