Thema:
Re:Wenn dann richtig. flat
Autor: thestraightedge
Datum:12.11.22 13:21
Antwort auf:Wenn dann richtig. von sad

>Wenn man das Gesetz dann auch und vor allem bei Bauernprotesten und Bürgerprotesten gegen zb Umgehungsstraßen, Hochwasserschutz und Windparks anwendet dann auf geht's. Das erfüllt für mich zu 100% den Tatbestand. Ich seh keinerlei Unterschied zwischen auf die Straße kleben und stundenlang mit Traktoren die Straße blockieren und Milch oder Kuhmist verteilen. Gegen das was die Bauern immer wieder veranstalten sind die paar Klimaclowns völlig irrelevant. Auf Streiks im allgemeinen könnte man das ja grundsätzlich auch anwenden...

Genau das ist das Thema: es hätte zahlreiche andere Anlässe gegeben, wenn man nun allerlei Protest (!) damit vermeiden (!!) möchte. Es nach den islamistischen Terroristen nun halt opportunistisch für Klimakleber anzuwenden ist komplett absurd.

Es gäbe auch andere relevante Gefährder, bei denen das ggf. sogar besser anwendbar wäre. Ich habe ja im vorherigen Ast ein paar Beispiele genannt von Stalkern, Psychopathen und anderen, wo quasi die Uhr tickt, bis wirklich was schlimmes passiert.


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