Thema:
Wenn dann richtig. flat
Autor: sad
Datum:12.11.22 10:31
Antwort auf:Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber von Mark_TE

>>>>Ich hörte gerade, dass das Gesetz im Rahmen von islamistischen Anschlägen einzig „zur Vorbeugung schwerer terroristischer Straftaten“ geschaffen wurde.
>>>
>>>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-17]
>>>
>>>Liest sich hier aber etwas anders.
>>>
>>
>>[https://www.sueddeutsche.de/bayern/terror-abwehr-bayern-will-gefaehrder-unbefristet-einsperren-1.3397600]
>>
>
>Relevant ist letztlich das, was im Gesetz steht.
>Ich sehe nicht, warum sich das nicht auf “Klimakleber” anwenden lassen sollte.


Wenn man das Gesetz dann auch und vor allem bei Bauernprotesten und Bürgerprotesten gegen zb Umgehungsstraßen, Hochwasserschutz und Windparks anwendet dann auf geht's. Das erfüllt für mich zu 100% den Tatbestand. Ich seh keinerlei Unterschied zwischen auf die Straße kleben und stundenlang mit Traktoren die Straße blockieren und Milch oder Kuhmist verteilen. Gegen das was die Bauern immer wieder veranstalten sind die paar Klimaclowns völlig irrelevant. Auf Streiks im allgemeinen könnte man das ja grundsätzlich auch anwenden...


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