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Autor: | Mark_TE | ||
Datum: | 11.11.22 23:32 | ||
Antwort auf: | Re:Zur bayerischen Vorbeugehaft für Klimakleber von Murdoc | ||
>>>Ich hörte gerade, dass das Gesetz im Rahmen von islamistischen Anschlägen einzig „zur Vorbeugung schwerer terroristischer Straftaten“ geschaffen wurde. >> >>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-17] >> >>Liest sich hier aber etwas anders. >> > >[https://www.sueddeutsche.de/bayern/terror-abwehr-bayern-will-gefaehrder-unbefristet-einsperren-1.3397600] > Relevant ist letztlich das, was im Gesetz steht. Ich sehe nicht, warum sich das nicht auf “Klimakleber” anwenden lassen sollte. |
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