Thema:
Re:Wo ist denn der hellbringer wenn man ihn mal braucht? flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.11.22 15:09
Antwort auf:Re:Wo ist denn der hellbringer wenn man ihn mal braucht? von K!M

>>Hihihi.
>
>Ich will jetzt doch pedantisch sein, in dem Artikel steht, dass sie wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und Teilnahme an einer Blockade verurteilt wurde. Sie ist eben nicht wegen dem Festkleben bestraft worden. Was wäre das? Sachbeschädigung der Fahrbahnoberfläche?


Den Strafttatbestand gibt es halt nicht. Das hab ich weiter unten doch schon erklärt. Ist dasselbe wie sich an die Gleise zu ketten wo ein Castor durchfahren soll.


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