Thema:
Re:30 Tage Polizeigewahrsam für Bodenkleber in München flat
Autor: waldmeister
Datum:05.11.22 00:07
Antwort auf:Re:30 Tage Polizeigewahrsam für Bodenkleber in München von fianna

>>Ich würde mal vermuten das man die erstmal etwas schocken will und nach 14 Tagen wieder laufen läßt. So ein paar Tage in einer Zelle können schon ziemlich beeindruckend sein.
>>
>
>Genau da gruselt es mich. Die Polizei darf nicht "bestrafen". Sie können meinetwegen Druck und verbal Angst machen - aber die sind halt nur "Ermittlungsroboter". Es gibt natürlich Spielraum hinsichtlich Schikane usw. Aber das ist alles nichts wirklich relevantes und ist dann nach einem Tag vorbei.
>
>Die Polizei darf aber IMO niemals sowas erlassen um zu erziehen. Das widerspricht IMO dem Gedanken der Gewaltentrennung und passt auch gar nicht zu normalen Urteilen im Strafprozess.


Auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung, was ist daran nicht zu verstehen?

>>>Aber "Polizeigewahrsam" ist ja gerade kein Strafprozess. Das ist per Definition präventiv und nicht repressiv. Die 30 Tage sind willkürlich - man könnte die ja einfach immer wieder verlängeren (waren halt nicht einsichtig) ...
>>Da wird ein Richter schon eine Begründung für die 30 Tage abgeben müssen. Ankündigung einer Tat scheint da ja auszureichen. Die Länge des Gewahrsams dürfte sich dann sicherlich auf die individuelle Aussage des Töters stützen und eben auf die allgemeine Gefährdungslage. D.h. wenn alle anderen Aktivisten ihre Aktionen abgebrochen haben und nach ner Woche verschwunden sind  dürfte es wohl schwer werden den Gewahrsam länger aufrecht zu erhalten.
>>
>>Gefahrprognose: Einige Polizeigesetzte, wie etwa das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), enthalten über das Kriterium der Unerlässlichkeit hinaus weitere Hinweise, wann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit als „unmittelbar bevorstehend“ angesehen werden kann. Nach Artikel 17 Absatz 1 Nr. 2a PAG ist dies beispielsweise der Fall, wenn die betroffene Person die Begehung der Tat angekündigt hat oder dazu aufgefordert hat.
>>
>
>Bin auch kein Jurist und kenne das PAG nicht und hab die Diskussion dazu nicht genau verfolgt. Nur mitbekommen, dass es da viel Kritik gab.
>
>Der TZ Artikel gibt hier nicht viel her, aber halt Boulevard. 30 Tage wäre Ansatzweise nachvollziehbar für mich, wenn die Aktivisten für konkret diesen Zeitraum Aktionen angekündigt hätten.
>
>Wenn das nach PAG so einfach ok ist - dann ist das hier Rant gegen das PAG. Kann es trotzdem nicht nachvollziehen. Erscheint mir trotzdem wie eine Bestrafung, "Shock" oder Erziehungsmaßnahme. Wenn Uhaftgründe nicht vorliegen, kann man sich nicht einfach irgendwas aussuchen was gerade genehm ist.
>
>Mal sehen was da folgt - das werde ich weiterverfolgen.


< antworten >