Thema:
Re:30 Tage Polizeigewahrsam für Bodenkleber in München flat
Autor: fianna
Datum:04.11.22 21:50
Antwort auf:30 Tage Polizeigewahrsam für Bodenkleber in München von MattR

>[https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-klima-stachus-aktivisten-aktion-klimakrise-polizei-verkehr-91893065.html]

Oh je - WTF :(
Ist die Polizei jetzt Richter?

Mir gehts gar nicht so sehr um die "Strafe" - wenn ein dt. Gericht entscheidet, es gibt eine Freiheitsstrafe ok. Man kann dann ja auch durch alle Instanzen gehen. Rechtsstaat eben. Ist dann so hinzunehmen. Muss man nicht gut finden, aber halt ok.

Aber Polizeigewahrsam für 30 Tage? Es gibt doch hier überhaupt keinen konkreten zeitlichen Bezug?

Ich könnte das nach vollziehen, wenn z.B. Olympia wäre und Aktivisten das Event stören wollen. Dann wäre es ja hinsichtlich Prävention verständlich, dass man die vermeintlichen Störer solange in Gewahrsam behält bis das Event vorbei ist.
Aber so einen Bezug gibt es nicht (das Thema ist ja andauernd)- das erscheint mir wie reine Repression und Bestrafung durch die Exekutive.


< antworten >