Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 12:36
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Davon, dass ein Strafverfahren geführt wird erfährt ja selbst der Beschuldigte oftmals erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Und das dauert 1-2 Jahre, yep. Zumindest im Berliner Fall wird wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 2 StGB) ermittelt.
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>Du hast dir gerade selber widersprochen. Zuerst sagst du, man erfährt es erst, wenn die Ermittlung abgeschlossen ist. Und im Satz danach weißt du aber jetzt schon, dass bei den einem Fall ermittelt wird.


Schön, dass Du das Wort "oftmals" übergehst. Es gibt Fälle, wo sofort die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und Deine Bude auf links dreht. Da weißt Du natürlich, dass es ernst wird. Auch, wenn bei so einem publikumswirksamen Fall eine Pressemitteilung rausgeht, dass nach § 323c Abs. 2 StGB ermittelt wird. Aber in der Mehrzahl der Fälle wird erst einmal gründlich ermittelt und dann bekommt der Beschuldigte einen Anhörungsbogen. Ich kenne Fälle, da wurde 5-6 Jahre ermittelt bevor der Beschuldigte davon erfahren hat.

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>Also Fakt ist, wir wissen, dass bei einem einzigen Fall ermittelt wird. Alle anderen Fälle, bei denen niemand zu Schaden gekommen ist, sind offiziell nur Verwaltungsübertretungen.


Nein. das kann schon deshalb kein Fakt sein, weil es um eine rechtliche Würdigung geht, die in dem Sinne kein Fakt ist. Und auch hier verkürzt Du meine Aussage, es muss kein Schaden eingetreten sein, ein "Beinahe-Schaden" oder die Inkaufnahme eines Schadens reicht.


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