Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: hellbringer
Datum:04.11.22 11:46
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Phil Gates

>Du machst den Fehler, dass Du vom Einzelfall auf alle Fälle schließt.

Es gab ja jetzt schon zahlreiche Einzelfälle. Ab wievielen ist es für dich gültig? 50? 500?

>Bußgeldverfahren gehen natürlich viel schneller als Strafverfahren. Da bekommst Du bei ner geringfügigen Sache wo nie eine Gefahr bestand (z.B. haben sich mal ein paar von den Spinnern an der Zufahrt zum Parkhaus am Flughafen FRA festgeklebt - da bestand natürlich keine große Gefährdung, das wird für die Aktivisten glimpflich abgegangen sein) ne Anhörung und 4 Wochen später nen Bußgeldbescheid, Drops gelutscht. Wenn eine Gefährdung bestand oder sich sogar materialisiert hat, werden ja erst einmal hunderte Zeugen vernommen, bis zur Anklage dauert das seine Zeit, meistens so 1-2 Jahre. Wie lange gibt es die Klimakleber? Ein paar Monate nach meiner Wahrnehmung. Klar gibt es da noch kein Urteil vom BGH. Das heißt aber nicht, dass man sich so lange straflos auf der Überholspur der A3 oder einer für Rettungskräfte wichtigen Route festkleben darf. Da gilt der Grundsatz "Parallelwertung in der Laiensphäre". Wenn erkennbar ist, dass die Art und Weise der Tatbegehung nicht viel anders ist, als bei den Typen, die sich auf Bahnschienen festketten, dann ist das Strafverfahren gebongt. Wie gesagt. Probier es aus. Wenn Du dann mal ein paar Monate nicht mehr hier postest, wissen wir, wie weit Du mit Deiner Rechtsauffassung gekommen bist.

Das sind halt wieder lauter Fantasiebeispiele, um die es ja gar nicht geht. Es geht um die Realität, um die zig Straßenblockaden die in den letzten Monaten stattgefunden haben und die bis jetzt weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft noch von einem Gericht als Straftat gewertet wurden.


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