Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 11:31
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>>Dann reden wir wieder darüber, wenn sich Klimaaktivisten von Autobahnbrücken abseilen
>>
>>Hat hier bei Frankfurt schon ein Todesopfer gefordert vor ca. 2 Jahren.
>>
>>>und Straßen in der Nähe einer Klinik blockieren, OK?
>>
>>Siehe Berlin. Und wie ich schon erwähnte dürfte das Blockieren einer Autobahn immer unfriedlich sein. Stell Dir vor, Du gondelst mit den dort zulässigen 100km/h über die A100 und plötzlich rennen eine Hand voll Aktivisten auf die Straße und kleben sich fest und zwingen Dich und den nachfolgenden Verkehr zu Ausweichmanövern oder gefährlichen Vollbremsungen. Friedlich? You wish. Das wird auch kein Gericht so sehen.
>
>Hat irgendwer irgendwann das Abseilen von Autobahnbrücken verteidigt oder warum erwähnst du das jetzt? Für mich ist das für dieses Thema irrelevant, solange sich nicht die genannten Klimaaktivisten, über die alle herziehen, jetzt plötzlich das auch machen.
>
>Oder ist jeder einzelne Klimaaktivist in der Gegenwart für alle Straftaten, die jemals ein anderer Klimaaktivist irgendwann irgendwo begangen hat, verantwortlich?



Bei Jura geht es darum, konkrete Fälle unter abstrakte Normen zu subsumieren.

Dabei besteht eine wesentliche Leistung des Juristen in der Abstraktion. Im Gesetz steht ja nix vom Tatmittel. Ob Du ein Messer oder eine Pistole oder Gift für einen Totschlag (bei Mord ist es ein wenig komplexer, daher jetzt hier mal nur grundsätzlich für die vorsätzliche Tötung eines Menschen) einsetzt, ist völlig egal. Tatobjekt: Mensch (+). Handlung des Täters: Messertich/Schuss ins Herz, Vergiftung (+) Erfolg: Mensch tot (+). Vorsatz, Kausalität und Verschulden (+)? Dann strafbar.

Diesem Schema folgend - und das habe ich Dir jetzt schon x-Mal erklärt - ist es völlig egal, ob sich einer von der Autobahnbrücke abseilt, an Gleise kettet, auf die Straße klebt oder seinen LKW auf der Autobahn quer parkt. Wenn das gefährlich ist, dann ist das als Nötigung und ggf. gefährlicher Eingriff in den Schienen-/Straßenverkehr strafbar.

Probier es gerne selbst aus. Meine Handynummer bekommst Du aber nicht, solltest Du verhaftet werden :-D


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