Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: hellbringer
Datum:04.11.22 11:25
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Phil Gates

>>>Wie bewertest Du in diesem Zusammenhang Steuerhinterziehung bei Bewirtungen in Deutschland
>>
>>Themenverfehlung, das ist keine Verwaltungsübertretung.
>>
>>"Die Hinterziehung von Steuern ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 der Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. In besonders schweren Fällen besteht die Ahndung in Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."
>
>Oh je, und wieder - Schuster, bleib bei Deinem Leisten.
>Du lieferst gerade den Beleg, dass pauschale Aussagen eben nicht zielführend sind.
>
>Schau mal in die §§ 377ff. AO rein. Da sind nämlich die Bußgeldvorschriften geregelt. Nicht jede "Steuerhinterziehung" ist eine Straftat. Wenn der Dönerimbiss oder die Pizzeria oder Currywurstbude bei einem Umsatz von 200.000 Euro p.a. in ein paar % der Fälle "versehentlich" statt "zum hier Essen" den Verkauf mit "zum Mitnehmen" einbongt, ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (was Anderes ist das bei Schuhbeck, wo das komplette Kassensystem manipuliert war).


Er hat "Steuerhinterziehung" geschrieben und nicht "versehentlich gebucht". Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung. Wenn von "Mord" die Rede ist, dann meint man auch Mord und nicht Totschlag. Wenn man es nicht so meint, darf man das Wort nicht verwenden.


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