Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 11:03
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Hä, Du hast doch behauptet, das sei strafrechtlich nicht relevant? Telemesse und ich referieren, dass es in den meisten Fällen in der Praxis eben doch strafbar ist.
>
>Die offizielle Stellungnahme der Behörden ist, dass es nur eine Verwaltungsübertretung ist. Ihr beide seid da wohl anderer Ansicht. Und weiter?


Nein. Ich bin der Ansicht, dass man so eine pauschale Aussage juristisch nicht seriös machen kann; es kann eine einfache Ordnungswidrigkeit sein, es kann aber eben auch eine Straftat sein. Übrigens heißt es selbst in einschlägigen Kreisen, dass man sich auf 1-2 Monate Knast einstellen soll (sofern Geldbußen nicht bezahlt werden/bezahlt werden können), dass das aber die Rote Hilfe übernimmt (die übrigens vom Verfassungsschutz beobachtet wird). Hierbei wird allerdings auch übersehen, dass das für nicht vorbestrafte Ersttäter gilt, wer mehrfach von der Autobahn gezogen werden muss, kriegt irgendwann auch gleich eine unbedingte Freiheitsstrafe.


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