Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 10:49
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Auch bei Autofahrern muss nicht immer was passieren. Es kann natürlich schon Nötigung, illegales Straßenrennen usw. sein, wenn nix passiert. Auch sich einfach in die zweite Reihe zu stellen oder auf den Gehweg, so dass Radfahrer oder Rollifahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen ("Hindernis bereiten"), es muss dann nicht zu einem Unfall kommen, ein "Beinahe-Unfall" reicht. Und ein Klimakleber, der sich in einer Seitenstraße festklebt, soll da kleben bleiben bis er Durst kriegt oder aufs Klo muss. Wenn er sich auf einer zentralen Verkehrsader festklebt, ist ja klar, dass hiervon auch Rettungskräfte betroffen sein werden.
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>Das Gesetz sieht es aber anders. Es ist nur eine Verwaltungsübertretung. Demnach muss man das auch mit Verwaltungsübertretungen von Autofahrern vergleichen.


Ah, Verwaltungsübertretung, d.h. Du sprichts vom österreichischen Recht, richtig?

[https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110307_1bvr038805]

Die Entscheidung ist etwas schwierig zu verstehen, daher mal so grob die Züge:

Grundsätzlich ist eine Sitzblockade (z.B. an der Zufahrt eines AKW) zumindest hinsichtlich der Fahrzeuge in "zweiter Reihe" eine strafrechtlich relevante Nötigung. Allerdings muss die Versammlungsfreiheit beachtet werden. Nur friedlich da zu sitzen und halt durch die Anwesenheit den Verkehr zu behindern ist dann wiederum nicht strafbar. Allerdings wird es wiederum eine strafrechtlich relevante Nötigung, wenn es nicht mehr friedlich, sondern gefährlich wird.

Das Abseilen von einer Autobahnbrücke ist mal mit Sicherheit nicht "friedlich" und mein Beispiel mit dem straflosen Klimakleber auf der Seitenstraße, wo keiner vorbeikommt, ist denke ich auch valide. Wenn man sich aber auf einer Autobahn (hier: A100) festklebt, ist das was anderes, auf einer Autobahn sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen im Stau stehenden Autos und dem nachfolgenden Verkehr enorm, anders als in der Stadt. Auch, wenn sich jemand auf einer städtischen Hauptverkehrsstraße festklebt, die in der Nähe einer Klinik liegt, dürfte das nicht mehr friedlich sein, weil da ja die Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf der Hand liegt.

Es hat schon seinen Sinn, dass Leute wie ich das studieren und dann hinterher Richter, Staatsanwälte oder eben Rechtsanwälte werden und nicht das Maniac-Forum oder die BILD das Urteil spricht :-D


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