Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Koaxialtransistor
Datum:04.11.22 10:42
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Was jetzt genau? Sich auf die Straße zu kleben oder zu schnell zu fahren? Je nach Umständen ist es schon beides eine Straftat (illegales Autorennen z.B. im einen Fall oder Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf der anderen Seite).
>
>Sich auf die Straße zu kleben ist keine Straftat.


Kann man so pauschal nicht behaupten, davon ab find ich es niedlich, dass du einem Anwalt Rechtsbelehrungen erteilst, das wird echt immer knuffiger mit dir.


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