Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Telemesse
Datum:04.11.22 10:41
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Darüberhinaus geht es hier auch nicht um Terrorismus. Es geht um Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Beides sind Straftaten und wenn eine Gruppierung ihre Mitglieder zu Straftaten anstiftet ist das eben eine ganz andere Nummer als ein einzelner Falschparker.
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>Nein, es sind keine Straftaten. Zumindest nicht nach dem hier geltenden Gesetz.



§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.?Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.?Hindernisse bereitet oder
3.?einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die letzten Aktionen bestanden aus: Abseilen von Autobahnbrücken, Breakchecking auf Autobahnen und Blockieren von Autobahnausfahrten. Diese Taten erscheinen mir geradezu als Paradebeispiele für den StgB Paragraphen.


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