Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Telemesse
Datum:04.11.22 10:29
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Für die gilt natürlich dasselbe wie für die Klimakleber. hellbringer sprach grundsätzlich von Falschparkern, also auch wenn nix passiert und halt einfach nur jemand blöd geparkt hat.
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>Naja, bei den meisten Klimaaktionen ist auch nix passiert. Warum sollte das eine als Terrorismus gelten und das andere nicht? Warum muss bei Autofahrern erst was passieren, damit es höhere Strafen gibt, und die anderen will man bestrafen, weil es KÖNNTE ja mal was passieren? Müsste man dann nicht auch jeden Falschparker mit voller Härte bestrafen, weil es hätte ja jemand dadurch zu Schaden kommen können? Was ist mit den Autofahrern, die auf Radwegen parken und damit Radfahrer terrorisieren? Sowas macht man ja nicht unabsichtlich, sondern ganz bewusst. So blind kann man gar nicht sein.


Weil es keine offizielle Gruppierung gibt die regelmäßig Weisungen ausgibt mit 80kmh+ durch Städte zu rasen und Gehwege zuzuparken. Das eine sind eben individuelle Einzelverstöße und das andere eben geplante und orchestrierte Aktionen. Der Unterschied dürfte doch nicht so schwer erkennbar sein.
Darüberhinaus geht es hier auch nicht um Terrorismus. Es geht um Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Beides sind Straftaten und wenn eine Gruppierung ihre Mitglieder zu Straftaten anstiftet ist das eben eine ganz andere Nummer als ein einzelner Falschparker.


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